[UPDATE] Inzwischen kannst du bei Orderjutsu auch “stornieren” mit und ohne Umbuchung. Das heißt, du kannst Einzelpositionen nachträglich aus deiner Abrechnung stornieren und es dem “Eigenverbrauch/Gutschein” zuführen oder gleich definierte Gutscheine beim Zahlen einbuchen.
Gutscheine bei einem Vereinsfest sind nichts Außergewöhnliches. Es gibt aber verschiedene Arten von Gutscheinen, über die du beim Arbeiten mit einem Bestellsystem nachdenken solltest.
Gutscheine haben immer Auswirkung auf den Soll/Ist-Stand des Kellners beim Abrechnen.
All-In für Helfer
Dies ist eigentlich kein Gutschein in der Form. Das heißt nur, dass alle Waren zwar bestellt werden, aber nicht im Börserl des Kassiers zu finden sein werden. Bei Orderjutsu war das der Standard. Daher hast du die Möglichkeit, eine gesamte Bestellung einem Helfer-Kellner zu überschreiben. Dadurch musst du nichts extra abrechnen oder am Ende berücksichtigen.
Der Wertgutschein
Der ist auch relativ trivial. Solche Gutscheine legst du vorher als Produkt an. Das ist dann Gutschein -5,00 Euro. Den wählst du dann aus und schon musst du weniger im Börserl haben.
Der Produktgutschein
Das ist die schwierigste, aber leider die häufigste Variante. Das ist quasi “ein Essen und ein Getränk”. Im Normalfall ist das zu behandeln wie die All-In Lösung. Aufnehmen, auf Helfer buchen, fertig. Leider kommen solche Gutscheine immer erst wenn es darum geht, dass bezahlt werden soll. Und weil dann auch die ganze Familie mitbestellt hat, kann man die Bestellung als Ganzes nicht umbuchen. Momentan ist es noch nicht möglich, Einzelpositionen zu stornieren oder zu entwerten. Deshalb nutze ich folgende High-Tech Variante: Gutschein nehmen, hinten drauf schreiben was es gekostet hat und ins Börserl stecken, fertig.
Wer nur einen Hammer als Werkzeug hat, sieht jedes Problem als Nagel.
Die Nachteile in dieser Handhabung des Produktgutscheines sehe ich allerdings in der Tatsache, dass
* die Kellner-Abrechnung am Ende des Tages nicht stimmt, sowie dass
* die Kassa nicht “kassasturzfähig” und der
* Gesamtumsatz (inkl. Eigenverbrauch und alternativer Zahlungsmittel [wie GS]) nicht ermittelbar ist.
Hallo Peter,
danke für dein Kommentar.
Wie sieht denn dein Anwendungsfall aus? Wir hatten bei noch keinem einzigen Fest eines der von dir angeführten Probleme. Vielleicht haben wir einfach eine andere Herangehensweise.
Aber nun zu deinen Einwänden.
Warum sollte die Kasse nicht stimmen? Deshalb gibt es ja eine der angeführten Handhabungen. Entweder der Gutschein ist gespeichert, er liegt als Ersatzgeld im Börserl, oder die gesamte Bestellung wurde einem eigenen Konto zugewiesen.
Daher ist die Kasse natürlich “sturzfähig” und die Gesamtsumme ist inkl. Eigenverbrauch am eigenen Kellnerkonto als auch die Gutscheine im Börserl sofort ermittelbar. Natürlich ist der “ein Getränk und ein Essen” Gutschein schwieriger, aber auch den könnte ich dem Finanzamt erklären.
Ich kann dir sogar versichern dass es passt, da ich Webshops inkl. POS Systeme entwickelt habe die vom Finanzamt abgekommen wurden.
Das schöne ist, dieses System soll dem Verein und den Kellnern helfen und nicht das Finanzamt befriedigen. Wenn du eine “Registrierkasse” brauchst, dann hast du andere Umsätze und Anforderungen und kannst dir sicher eine teurere Kasse suchen, die deine Anforderungen erfüllt – mit denen will ich nicht konkurrieren.
Und, lieber Peter, natürlich weiß ich, dass du ein Konkurrenzprodukt hast und dir viele Dinge von mir abschaust. Das ist auch ok für mich. Es geht mir um die Vereine, deren Feste und die Gäste.